1. Geltungsbereich/Vertragspartner

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen der Varitael GmbH, mit Sitz in der Gutenbergstraße, 70197 Stuttgart, eingetragen im Handelsregister Stuttgart unter der Nummer HRB 768873 (nachfolgend als “Anbieter” oder “Variatel” bezeichnet), und dem Kunden in Bezug auf die Nutzung von Prepaid-Mobilfunkdienstleistungen.

1.2 Die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn Variatel diesen Bedingungen nicht ausdrücklich widerspricht.

2. Zustandekommen des Vertrages

2.1 Sofern nicht anderweitig vereinbart, kommt der Prepaid-Mobilfunkvertrag zwischen Variatel und dem Kunden durch den Antrag des Kunden und dessen Annahme durch Variatel zustande. Die Annahme erfolgt in der Regel nach erfolgreicher Registrierung des Kunden durch Bereitstellung der angeforderten Leistung (z. B. Freischaltung der SIM-Karte).

2.2 Variatel behält sich das Recht vor, den Vertragsabschluss abzulehnen, wenn schwerwiegende Gründe vorliegen. Dies kann der Fall sein, wenn der Kunde falsche Angaben macht, seinen Mitwirkungspflichten im Zusammenhang mit den gesetzlich vorgeschriebenen Legitimationsmaßnahmen gemäß § 172 TKG (Telekommunikationsgesetz) nicht nachkommt oder ein begründeter Verdacht besteht, dass der Kunde die Leistungen missbräuchlich nutzen möchte.

3. Leistungen von Variatel

3.1 Die Art und der Umfang der vertraglichen Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung, der Preisliste sowie gegebenenfalls aus sonstigen Vereinbarungen der Vertragspartner.

3.2 Variatel ist in der Auswahl der technischen Mittel zur Erbringung der vereinbarten Leistungen frei, sofern diese nicht ausdrücklich vertraglich festgelegt wurden. Zu diesen technischen Mitteln zählen beispielsweise Infrastrukturen, Plattformen, Übertragungstechnologien und -protokolle sowie Benutzeroberflächen. Variatel behält sich das Recht vor, jederzeit Änderungen an diesen technischen Mitteln vorzunehmen, sofern dadurch die vertraglichen Leistungspflichten von Variatel gegenüber dem Kunden unverändert bleiben.

3.3 Variatel kann aus berechtigtem Grund, wie beispielsweise notwendigen technischen Änderungen, die bereitgestellte SIM-Karte gegen eine Ersatzkarte austauschen.

3.4 Variatel ist berechtigt, zur Erbringung der Leistungen Dritte (Subunternehmer) einzusetzen.

4. Pflichten des Kunden

4.1 Der Kunde hat folgende Verpflichtungen:

a) Die vereinbarten Entgelte fristgerecht zu zahlen. Der Kunde ist auch für die Entgelte verantwortlich, die durch die Nutzung der vertraglichen Leistungen durch Dritte entstehen, es sei denn, der Kunde kann nachweisen, dass ihm die Nutzung durch den Dritten nicht zugerechnet werden kann. Im Falle eines SIM-Kartenverlustes gilt dies nur bis zum Eingang der Verlustmeldung gemäß Ziffer 4.2b bei Variatel.

b) Passwörter und Zugangskennungen wie beispielsweise PIN, PUK oder PKK geheim zu halten und diese unverzüglich zu ändern oder ändern zu lassen, wenn der begründete Verdacht besteht, dass unbefugte Dritte Kenntnis davon erlangt haben.

4.2 Der Kunde hat Variatel unverzüglich zu informieren, wenn:

a) sich seine persönlichen Daten ändern, wie zum Beispiel Name (bei Unternehmen auch bei Änderungen der Firma), Wohn- oder Geschäftssitz, angegebene E-Mail-Adresse oder im Falle der Nutzung des Lastschriftverfahrens seine Bankverbindung.

b) er seine SIM-Karte verliert oder sie auf andere Weise abhandenkommt. Der Kunde kann seine Mitteilung unter anderem telefonisch an den Kundenservice von Variatel richten.

4.3 Der Kunde darf die Leistungen von Variatel nicht missbräuchlich nutzen. Dies schließt insbesondere folgende Punkte ein:

a) Die Verbreitung von sitten- oder gesetzeswidrigen Inhalten, Verstöße gegen strafrechtliche Bestimmungen oder Bestimmungen zum Jugendschutz, Verletzung von Rechten Dritter, Abruf, Speicherung, Zugänglichmachung oder Bereitstellung rechts- oder sittenwidriger Inhalte (z.B. Hyperlinks). Es wird darauf hingewiesen, dass die unaufgeforderte Übersendung von Informationen und Leistungen, wie unerwünschte und unverlangte Werbung per E-Mail, SMS, Fax oder Telefon, unter bestimmten Umständen gesetzlich verboten ist.

b) Die entgeltliche oder unentgeltliche Bereitstellung von Telekommunikations- oder Telemediendiensten an Dritte, insbesondere das Öffnen von WLAN/WiFi-Hotspots (Tethering) zur (Mit-)Nutzung durch Dritte.

c) Die Nutzung der Leistungen von Variatel in Vermittlungs-, Zusammenschaltungs- und Übertragungssystemen, die dazu dienen, Sprach- oder Datenverbindungen eines Dritten an einen anderen Dritten ein- oder weiterzuleiten (z.B. SIM-Boxing).

4.4 Die folgenden Bestimmungen gelten für Mobilfunkdienstleistungen, die dem Kunden unabhängig von der tatsächlichen Nutzungsmenge zu einem Pauschalpreis angeboten werden (z. B. Flatrate, Volumenpaket, feste Kostenobergrenze):

a) Diese Dienstleistungen dürfen nicht zur Herstellung dauerhafter Sprach- oder Datenverbindungen im Sinne einer Standleitung genutzt werden.

b) Sie dürfen nicht für Verbindungen genutzt werden, bei denen der Kunde oder ein Dritter aufgrund der Verbindung oder ihrer Dauer Zahlungen oder andere wirtschaftliche Vorteile erhält oder erhalten soll.

c) Die automatisierte Datenübertragung zwischen Endgeräten (machine-to-machine, M2M) ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung von Variatel gestattet.

d) Bei Sprachverbindungen dürfen sie nur für vom Nutzer selbst gewählte Verbindungen zur direkten Kommunikation mit anderen Teilnehmern genutzt werden. Die Erstellung und der Versand von SMS dürfen nur durch persönliche, manuelle Eingabe über das Endgerät erfolgen. Es ist nicht gestattet, automatisierte Verfahren (z. B. Apps) für die Erstellung oder den Versand von SMS zu nutzen, die eine systemgesteuerte Kommunikation an eine Vielzahl von Teilnehmern ermöglichen (z. B. SMS-Massenversand, Bulk-SMS, Spam).

4.5 Weitere unzulässige Nutzungen, die spezifisch für Tarife oder Produkte gelten, sind in der Preisliste festgelegt.

4.6 Wenn der begründete Verdacht besteht, dass die Leistungen missbräuchlich genutzt werden, insbesondere unter Verstoß gegen die Bestimmungen in Ziffer 4.3, 4.4 oder in der Preisliste, ist Variatel berechtigt, die erforderlichen Maßnahmen zur Unterbindung des Missbrauchs zu ergreifen und/oder das Vertragsverhältnis gemäß den gesetzlichen Bestimmungen außerordentlich zu kündigen. Andere Ansprüche von Variatel aufgrund von Pflichtverletzungen des Kunden bleiben davon unberührt.

5. Registrierung/Identitätsprüfung

5.1 Aufgrund gesetzlicher Vorschriften ist Variatel dazu verpflichtet, eine Kundendatei zu führen, in der verschiedene Informationen gemäß § 172TKG (Telekommunikationsgesetz) gespeichert werden, darunter Rufnummer, Name, Anschrift, Geburtsdatum des Kunden sowie Beginn und Ende des Vertrages. Zusätzlich behält sich Variatel das Recht vor, die E-Mail-Adresse des Kunden zu erfassen, um den Vertragsablauf zu gewährleisten.

5.2 Um sich bei Variatel zu registrieren, muss der Kunde die in Abschnitt 5.1 genannten Daten angeben und im Rahmen eines Legitimationsprozesses gemäß § 172TKG seine Identität nachweisen, wie von Variatel vorgeschrieben.

6. Guthaben und Zahlungen

6.1 Um kostenpflichtige Dienste nutzen zu können, ist es erforderlich, dass der Kunde sein bei Variatel geführtes Kundenkonto, auch als “Kundenkonto” bezeichnet, mit einem Guthaben auflädt. Der Kunde hat die Möglichkeit, sein Kundenkonto durch Vorauszahlung bestimmter Beträge über die von Variatel bereitgestellten Verfahren aufzuladen. Dabei besteht die Möglichkeit, das Guthaben auf einen Gesamtbetrag von bis zu EUR 200,00 aufzustocken.

 

6.2 Das Guthaben, das durch den Kauf von Guthaben-Gutscheinen erworben wird, muss innerhalb eines festgelegten Datums eingelöst werden. Falls der Kunde das Guthaben bis zum angegebenen Datum nicht eingelöst hat, kann Variatel auf Anfrage des Kunden entweder einen neuen Gutschein für das ungenutzte Guthaben ausstellen oder den nicht eingelösten Guthabenbetrag gemäß der gesetzlichen Verjährungsfrist zurückerstatten. Es sei jedoch darauf hingewiesen, dass nicht eingelöstes Gratis-Guthaben auf Guthaben-Gutscheinen nicht erstattet wird.

 

6.3 Wird von einem Kunden ein kostenpflichtiger Dienst genutzt, eine Tarifoption (siehe Abschnitt 6) gebucht oder verlängert oder verlängert sich automatisch die Laufzeit einer Tarifoption, wird das Guthaben auf dem Kundenkonto entsprechend reduziert. Im Falle einer hinterlegten Zahlungsmethode für eine Tarifoption wird der entsprechende Betrag automatisch abgebucht.

 

6.4 Sobald das Kundenkonto kein Guthaben mehr aufweist, kann der Kunde kostenpflichtige Dienste nicht mehr nutzen und keine Tarifoptionen buchen oder verlängern, bis er sein Guthaben wieder aufgeladen hat. Entgeltpflichtige Verbindungen sind nur möglich, solange das Guthaben vollständig genutzt wird. Sobald das Guthaben aufgebraucht ist, werden die Verbindungen abgebrochen.

 

6.5 Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, den aktuellen Stand seines Guthabens auf dem Kundenkonto abzufragen. Diese Angabe dient lediglich unverbindlichen Informationen und begründet keinen eigenständigen Anspruch auf die Nutzung von Prepaid-Telekommunikationsdiensten in der genannten Höhe aus technischen Gründen.

 

6.6 Wenn der Vertrag beendet wird und ein Guthaben in Form eines positiven Saldos auf dem Kundenkonto besteht, kann der Kunde auf Anfrage den Betrag auf ein von ihm angegebenes Bankkonto auszahlen lassen. Es sei jedoch darauf hingewiesen, dass Guthaben, das von Variatel als Start-Guthaben, Gratis-Guthaben, Bonus-Guthaben, Extra-Guthaben, Vorschussguthaben oder auf andere kostenlose Weise gutgeschrieben wurde, nicht ausgezahlt wird. Ohne Beendigung des Vertrags besteht keine Verpflichtung seitens Variatel, Guthaben an den Kunden auszuzahlen. Zinsen werden von Variatel auf Guthaben nicht gezahlt.

 

6.7 Der Kunde hat das Recht, Abbuchungen von seinem Guthaben oder von seiner hinterlegten Zahlungsmethode innerhalb von acht Wochen nach der Abbuchung zu beanstanden. Sollten Verkehrsdaten aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung oder auf Kundenwunsch von Variatel nicht gespeichert oder gelöscht werden, besteht seitens Variatel weder eine Nachweispflicht für erbrachte Verbindungsleistungen noch eine Auskunftspflicht bezüglich der Einzelverbindungen.

 

6.8 Der Kunde ist nur dann berechtigt, gegen Rechnungsbeträge von Variatel aufzurechnen, wenn seine Gegenforderung entweder unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist oder sich aus einem Rückgewährschuldverhältnis infolge eines Widerrufs ergibt.

 

6.9 Es ist dem Kunden nicht gestattet, Guthaben-Gutscheine, den Guthabenbetrag auf seinem Kundenkonto oder Vorschussguthaben an Dritte abzutreten, zu verkaufen oder anderweitig zu übertragen.

 

6.10. Wenn der Kunde Guthaben-Aufladungen oder Tarifoptionen über die Website von Variatel unter www.variatel.de erwirbt, wird die Zahlungsabwicklung über Zahlungsdiensteanbieter abgewickelt. Bei Zahlungen per Lastschriftverfahren für Guthaben-Aufladungen, Tarifoptionen oder Verlängerungen erhält der Kunde seine Aufladung oder Option sofort, jedoch kann es später vorkommen, dass die Bank Variatel darüber informiert, dass auf dem Kundenkonto nicht ausreichend Deckung für die Zahlung vorhanden ist. In diesem Fall berechnet die Bank eine Rücklastschriftgebühr, deren Höhe von den individuellen Banken der Kunden festgelegt wird und daher variieren kann. Variatel erhebt in solchen Fällen einen pauschalen Schadensersatz in Höhe von EUR 3,50, der dem üblichen Verlauf entspricht. Der Kunde hat das Recht nachzuweisen, dass Variatel überhaupt kein Schaden durch die Rücklastschriftgebühr entstanden ist oder dass der tatsächlich entstandene Schaden niedriger ist als der pauschalierte Betrag von EUR 3,50.

7. Reklamationen

Der Kunde hat das Recht, begründete Einwände gegen Abbuchungen vorzubringen. Nutzungsabhängige Entgelte, die abgebucht wurden, können innerhalb einer Frist von 8 Wochen nach der Abbuchung beanstandet werden. Gesetzliche Ansprüche des Kunden im Falle von Einwänden nach Ablauf der Frist bleiben unberührt. Beachten Sie: Wenn auf Kundenwunsch a) Verkehrsdaten nicht gespeichert wurden oder b) gespeicherte Verkehrsdaten gelöscht wurden, besteht seitens Variatel weder eine Nachweispflicht für erbrachte Verbindungsleistungen noch eine Verpflichtung, Auskunft über einzelne Verbindungen zu erteilen.

8. Vertragslaufzeit und Kündigung

8.1 Der Vertrag gilt unbefristet. Der Kunde kann ihn jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen, jedoch frühestens zum Ende der Laufzeit einer gebuchten Tarifoption. Variatel kann den Vertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von einem Monat kündigen, jedoch ebenfalls frühestens zum Ende der Laufzeit einer gebuchten Tarifoption.

 

8.2 Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Variatel ist insbesondere berechtigt, fristlos zu kündigen, wenn:

 

8.2.1. Es einen begründeten Verdacht gibt, dass der Kunde die Dienste von Variatel rechtswidrig oder missbräuchlich gemäß Abschnitt 4.4 nutzt, oder

8.2.2. Der Kunde falsche Angaben oder eine erforderliche Benachrichtigung gemäß Abschnitt 4 unterlässt, insbesondere wenn postalische Mitteilungen an den Kunden an der angegebenen Adresse nicht zustellbar sind.

 

8.3 Eine Kündigung des Vertrags durch eine Partei muss schriftlich erfolgen.

 

8.4 Der Vertrag endet automatisch nach 210 Tagen, wenn keine Dienste in Anspruch genommen werden. Eine Nicht-Inanspruchnahme der Dienste liegt vor, wenn der Kunde für einen ununterbrochenen Zeitraum von 120 Tagen keine entgeltlichen Dienste (entgeltliche ausgehende Anrufe, SMS oder Datenverbindungen, Aufladung des Guthabens oder Buchung einer Tarifoption) nutzt. Nach einer solchen Nicht-Inanspruchnahme bleiben das Kundenkonto und die SIM-Karte für einen Übergangszeitraum von 90 Tagen aktiv, so dass der Kunde eingehende Anrufe und SMS empfangen kann. Innerhalb dieses Übergangszeitraums von 90 Tagen kann der Kunde den Kundendienst von Variatel kontaktieren und sein Kundenkonto reaktivieren. Bei einer solchen Reaktivierung kann der Kunde weiterhin die Dienste, sein Kundenkonto, seine SIM-Karte und gegebenenfalls vorhandenes Guthaben nutzen. Wenn der Kunde sein Kundenkonto nicht erneut aktiviert, stehen ihm nach Ablauf des Übergangszeitraums von 90 Tagen die Dienste nicht mehr zur Verfügung.

9. Sperrung

Variatel hat das Recht, die Erbringung der vertraglichen Leistungen ganz oder teilweise zu verweigern (Sperrung), gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.

10. Haftung von Variatel

10.1 Soweit Variatel als Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten gemäß dem Telekommunikationsgesetz verpflichtet ist, einen Vermögensschaden oder eine Entschädigung zu leisten, ist die Haftung wie folgt begrenzt: Pro Kunde beträgt die Haftungsgrenze 12.500 Euro. Wenn mehrere Kunden aufgrund desselben Ereignisses einen Schadensersatz- oder Entschädigungsanspruch gegenüber Variatel haben, ist die Gesamthaftung auf 30 Millionen Euro begrenzt. Wenn die Schadensersatz- oder Entschädigungspflicht gegenüber mehreren Anspruchsberechtigten die Höchstgrenze nach Satz 2 überschreitet, wird der Schadensersatz oder die Entschädigung im Verhältnis der Gesamtsumme aller Ansprüche zur Höchstgrenze gekürzt. Die Haftungsbegrenzung nach den genannten Sätzen 1 bis 3 gilt nicht, wenn die Schadensersatz- oder Entschädigungspflicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von Variatel verursacht wurde, sowie für Ansprüche auf Ersatz des Schadens, der durch Verzug bei der Zahlung von Schadensersatz entsteht.

 

10.2 Variatel haftet in Fällen anderer Schäden als Vermögensschäden oder Entschädigungen gemäß Abschnitt 10.1, unabhängig von der Rechtsgrundlage:

 

  1. a) uneingeschränkt für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden;
  2. b) uneingeschränkt bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit;
  3. c) uneingeschränkt, soweit Variatel nach zwingenden gesetzlichen Regelungen, insbesondere dem Produkthaftungsgesetz, haftet;
  4. d) uneingeschränkt, soweit Variatel einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie übernommen hat;
  5. e) für sonstige fahrlässig verursachte Schäden, sofern sie auf der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht von Variatel beruhen, begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen kann. Vorhersehbare, vertragstypische Schäden sind Schäden, die bei einem Vertrag dieser Art bei einer entsprechenden Pflichtverletzung von Variatel typischerweise zu erwarten sind.

10.3 Variatel haftet für den Verlust von Daten nur bei leichter Fahrlässigkeit und unter der Voraussetzung, dass der Kunde seine Daten regelmäßig in einer Weise sichert, dass sie mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.

 

10.4 Sofern nicht abweichend geregelt, ist die Haftung von Variatel ausgeschlossen.

 

10.5 Die Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten auch für Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von Variatel.

 

10.6 Wenn Variatel aufgrund einer Bestimmung des Telekommunikationsgesetzes dem Kunden eine Entschädigung leisten muss oder gemäß den allgemeinen Bestimmungen zum Schadensersatz verpflichtet ist, wird diese Entschädigung oder dieser Schadensersatz auf einen Schadensersatzanspruch von Variatel gegenüber dem Kunden aufgrund einer Verletzung des Telekommunikationsgesetzes, einer aufgrund des Telekommunikationsgesetzes erlassenen Rechtsverordnung, einer Verpflichtung aus einer Zuteilung gemäß dem Telekommunikationsgesetz oder einer Verfügung der Bundesnetzagentur angerechnet. Ebenso wird ein Schadensersatzanspruch von Variatel gegenüber dem Kunden aufgrund einer Verletzung des Telekommunikationsgesetzes, einer aufgrund des Telekommunikationsgesetzes erlassenen Rechtsverordnung, einer Verpflichtung aus einer Zuteilung gemäß dem Telekommunikationsgesetz oder einer Verfügung der Bundesnetzagentur auf eine Entschädigung oder einen Schadensersatz nach den allgemeinen Bestimmungen angerechnet.

11. Preisanpassungen

11.1 Variatel ist berechtigt, bei Kostensteigerungen die Preise, die gemäß diesem Vertrag zu zahlen sind, nach billigem Ermessen gemäß § 315 BGB an die Entwicklung der Gesamtkosten anzupassen. Bei Kostensenkungen ist Variatel verpflichtet, die Preise entsprechend zu senken.

 

11.2 Die Gesamtkosten umfassen unter anderem Kosten für die Bereitstellung, Nutzung und den Betrieb des Netzes (z. B. Technik, Netzzugänge, Netzzusammenschaltungen, technischer Service), Kosten für die Kundenverwaltung (z. B. Kundenhotlines, Kundenservice, Abrechnungs- und IT-Systeme), Dienstleistungs- und Personalkosten sowie sonstige Gemeinkosten (z. B. Verwaltung, Energie, Mieten, IT-Systeme) und hoheitlich auferlegte, allgemeinverbindliche Belastungen, die direkten Einfluss auf die Kosten der vertraglichen Leistung haben.

 

11.3 Eine Preisanpassung erfolgt, wenn sich die maßgeblichen Gesamtkosten nach Vertragsabschluss erhöhen oder senken. Steigerungen bei einer Kostenart, z. B. den Kosten für die Netznutzung, werden nur im Verhältnis zu den Gesamtkosten berücksichtigt und nur, wenn es keine Ausgleichsmöglichkeiten durch rückläufige Kosten in anderen Bereichen, z. B. der Kundenbetreuung, gibt. Bei Kostensenkungen werden die Preise entsprechend gesenkt, soweit diese Kostensenkungen nicht durch Steigerungen in anderen Bereichen ganz oder teilweise ausgeglichen werden. Bei der Anpassung der Preise wird Variatel das billige Ermessen ausüben und sicherstellen, dass Kostensenkungen mindestens in dem gleichen Umfang wirksam werden wie Kostenerhöhungen.

 

11.4 Preiserhöhungen gemäß den vorherigen Bestimmungen werden dem Kunden mindestens 4 Wochen und höchstens 2 Monate vor dem geplanten Wirksamwerden auf einem dauerhaften Datenträger mitgeteilt. Die Mitteilung enthält klare und verständliche Informationen über den Zeitpunkt und den Inhalt der Preiserhöhung. Falls dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zusteht, wird er in der Mitteilung auch darüber klar und verständlich informiert.

 

11.5 Der Kunde hat das Recht, innerhalb von 3 Monaten nach Erhalt der Mitteilung gemäß Klausel 11.4 den Vertrag kostenfrei und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen, es sei denn, die angekündigte Preiserhöhung ist unmittelbar durch Unionsrecht oder innerstaatlich geltendes Recht vorgeschrieben. Die Kündigung des Vertrages kann frühestens zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preiserhöhung erfolgen. Das ordentliche Kündigungsrecht bleibt unberührt.

12. Änderungen von AGB und Leistungen

12.1 Variatel hat das Recht, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zu ändern, wenn dies aus triftigem Grund erforderlich ist und die Änderung das ursprüngliche Verhältnis von Leistung und Gegenleistung wahrt, sodass sie für den Kunden zumutbar ist. Ein triftiger Grund liegt vor, wenn nach Vertragsabschluss Entwicklungen eintreten, die von Variatel nicht vorhersehbar und nicht beeinflussbar waren und die erhebliche Schwierigkeiten bei der Vertragsdurchführung verursachen. Ein triftiger Grund liegt auch vor, wenn die Änderung notwendig ist, um erhebliche Schwierigkeiten bei der Vertragsdurchführung aufgrund von Regelungslücken zu beseitigen, die nach Vertragsabschluss entstanden sind. Eine Regelungslücke kann insbesondere entstehen, wenn sich die Rechtsprechung zur Wirksamkeit von Bestimmungen in den AGB ändert oder eine Gesetzesänderung zur Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen in den AGB führt.

 

12.2 Variatel ist berechtigt, die vereinbarten Leistungen zu ändern, wenn dies aus triftigem Grund erforderlich ist und das ursprüngliche Verhältnis von Leistung und Gegenleistung gewahrt bleibt, sodass die Änderung für den Kunden zumutbar ist. Ein triftiger Grund liegt insbesondere vor, wenn die Änderung auf technische Neuerungen (z. B. geänderte Vorleistungsprodukte oder neue technische Standards), gesetzliche oder behördliche Vorgaben oder zur Wahrung der Interoperabilität der Netze erforderlich ist.

 

12.3 Änderungen gemäß Klausel 12.1 und/oder 12.2 werden dem Kunden mindestens 6 Wochen und höchstens 2 Monate vor dem geplanten Wirksamwerden auf einem dauerhaften Datenträger mitgeteilt. Die Mitteilung enthält klare und verständliche Informationen über den Zeitpunkt und den Inhalt der Änderung. Falls dem Kunden gemäß Klausel 12.4 ein Sonderkündigungsrecht zusteht, wird er in der Mitteilung auch darüber klar und verständlich informiert.

 

12.4 Der Kunde hat das Recht, innerhalb von 3 Monaten nach Erhalt der Mitteilung gemäß Klausel 12.3 den Vertrag kostenfrei und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen, es sei denn, die mitgeteilte Änderung erfolgt ausschließlich zum Vorteil des Kunden, ist rein administrativer Natur ohne negative Auswirkungen auf den Kunden oder ist unmittelbar durch Unionsrecht oder innerstaatlich geltendes Recht vorgeschrieben. Die Kündigung des Vertrages kann frühestens zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung erfolgen. Das ordentliche Kündigungsrecht bleibt unberührt.

13. Weitere gerichtliche Pflichtinformationen

13.1 Rufnummernmitnahme/Anbieterwechsel

 

13.1.1 Um eine Mobilfunkrufnummer von einem anderen Anbieter zu Variatel mitzunehmen, muss der Kunde den Auftrag zur Rufnummernmitnahme erteilen. Unabhängig von einer bestehenden Vertragsbindung bei einem anderen Mobilfunkanbieter hat der Endnutzer jederzeit das Recht, seine Mobilfunkrufnummer zu Variatel mitzunehmen.

 

13.1.2 Der Kunde kann jederzeit, auch vor Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit, mit seiner bei Variatel eingerichteten Mobilfunkrufnummer zu einem anderen Mobilfunkanbieter wechseln. Dafür muss der Kunde den anderen Mobilfunkanbieter beauftragen, die Mobilfunkrufnummer zu übernehmen. Wichtig: Der Auftrag zur Mitnahme der Rufnummer zu einem anderen Mobilfunkanbieter muss Variatel spätestens einen Monat nach Vertragsende vorliegen.

 

13.1.3 Die Mitnahme einer Rufnummer (von Variatel zu einem anderen Anbieter oder von einem anderen Anbieter zu Variatel) und deren technische Aktivierung erfolgen am vereinbarten Tag mit dem Kunden oder spätestens am folgenden Arbeitstag. Falls die Rufnummernmitnahme und Aktivierung nicht spätestens am folgenden Arbeitstag erfolgen, kann der Kunde eine Entschädigung in Höhe von 10 Euro pro Verzögerungstag vom verantwortlichen Anbieter verlangen. Das Recht, weiteren Schadensersatz geltend zu machen, bleibt davon unberührt. Die Entschädigung wird auf etwaigen Schadensersatz angerechnet, und Schadensersatz wird von der Entschädigung abgezogen.

 

13.2 Schlichtungsverfahren

 

Wenn der Kunde ein Schlichtungsverfahren gemäß § 68 TKG (Telekommunikationsgesetz) einleiten möchte, muss er einen Antrag an die Verbraucherschlichtungsstelle Telekommunikation der Bundesnetzagentur richten. Die Teilnahme an diesem Schlichtungsverfahren ist freiwillig. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und Möglichkeiten zur Einleitung eines solchen Verfahrens finden Sie unter https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/Schlichtung/Schlichtung_TK/start.html.

 

13.3 Streitbeilegungsverfahren

 

Variatel nimmt keine Streitbeilegungsverfahren vor anderen Verbraucherschlichtungsstellen gemäß §§ 2, 36 VSBG (Verbraucherstreitbeilegungsgesetz) teil.

 

13.4 Aktuelle Tarif- und Preisinformationen

 

Aktuelle Tarife und Preise können den entsprechenden Preislisten entnommen werden. Diese sind in den Verkaufsstellen von der Variatel GmbH zur Einsicht und Mitnahme verfügbar und können auch auf der Website www.variatel.de abgerufen werden.

 

13.5 E-Mail-Kontakt

 

Die jeweils aktuelle E-Mail-Kontaktadresse des Anbieters kann unter Variatel.de/ueber-Variatel/impressum abgerufen werden.

 

13.6 Weitere gesetzliche Pflichtinformationen

 

13.6.1 Weitere gesetzliche Pflichtinformationen sind in der Leistungsbeschreibung und der Preisliste enthalten. Sofern dem Kunden ein gesetzliches Widerrufsrecht zusteht, finden sich die Einzelheiten zur Widerrufsbelehrung dort.

 

13.6.2 Vor der Bereitstellung des Dienstes bzw. während der Bereitstellung erhebt Variatel folgende Daten: Vor- und Nachname, Adresse, Geburtsdatum, E-Mail-Adresse und bei Zahlung per Lastschrift die Bankverbindung für das SEPA-Lastschriftverfahren.

 

13.6.3 Zusätzlich ist Variatel gemäß § 172 TKG vor der Bereitstellung des Dienstes verpflichtet, eine Identitätsprüfung durchzuführen und gesetzlich vorgeschriebene Daten zu speichern. Dazu gehören Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Gültigkeitsdatum, Beginn und gegebenenfalls Ende des Vertrags, Rufnummer, Ausweisnummer, ausstellende Stelle, Art und Nummer des Legitimationsdokuments sowie die Adresse (sofern im Dokument angegeben).

14. Sonstige Bestimmungen

14.1 Mündliche Nebenabreden gelten nur, wenn sie von Variatel schriftlich bestätigt werden.

14.2 Sollte eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrags unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

14.3 Dieser Vertrag und alle Streitigkeiten, die sich aus oder in Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis zwischen den Parteien ergeben, unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf findet keine Anwendung.

14.4 Wenn der Kunde Kaufmann ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsschluss aus Deutschland verlegt oder im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist Stuttgard ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die sich aus dem Vertragsverhältnis zwischen den Parteien ergeben.